Bundesrat: Online-Durchsuchungen
“Es muss eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen geschaffen werden, ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen.”
(Justizminister Harald Schliemann (CDU), Thüringen)
Mit diesen Worten erklärte der thüringische Justizminister Harald Schliemann (CDU), dass Thüringen dem Ansinnen des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat entgegenkommen wolle. Man könne den rasanten technischen Fortschritt nicht den Straftätern überlassen. Es sei notwendig, dass Beamte im Zuge von Ermittlungen mittels heimlich aufgespielter Trojaner Festplatten online durchsuchen könnten, das Beschlagnahmen von Computern und Festplatten bei einer Hausdurchsuchung würde den Ermittlungsfortgang behindern. Es handele sich hierbei um Vorbeugung von Straftaten.
Fehlt eigentlich nur noch die Standard - Aussage, “Wer nichts zu verbergen hat, der muss auch nichts befürchten” — wie sagte Udo Vetter vom Lawblog so schön: “Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann gehen Sie doch nackt auf die Strasse” (Blogsprechstunde, politik-digital.de)
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