BVerfG: Sternmasch gescheitert
Der von den Veranstaltern für Donnerstag, den 7. Juni geplante Sternmarsch nach Heiligendamm am Tagungsort des G8-Gipfels vorbei ist vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekippt worden. Das BerfVG stimmte der Auffassung der Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zu und kassierte damit den Eilantrag der Veranstalter, sich doch auf der vorgesehenen Route den Zaun bis auf 200 Meter nähern zu dürfen. Zwar zweifelte das BVG die Argumentation der Entscheidung durch das OVG Greifswald an, andererseits ließen die Sicherheitsbedenken seit den gewalttätigen Ausschreitungen vom 2. Juni 2007 keinen anderen Schluss zu:
“Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der gewalttätigen Auseinandersetzungen seit dem 2. Juni 2007, lässt sich nicht feststellen, dass es zur Abwehr eines den Antragstellern drohenden schweren Nachteils im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG geboten ist, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattzugeben. [...] Es bestehe die Gefahr, dass der geplante Sternmarsch zu einem besonderen Anziehungspunkt für militante Störer werde. Dem Gericht liegen keine Anhaltspunkte vor, nach der diese aktualisierte Einschätzung der Gefahrenlage offensichtlich fehlsam ist.” [via]
Auch die vom Bündnis gegen den G8-Gipfel ersatzweise geplanten Aktionen sind durch das eingeschränkte Grundrecht der Demonstrationsfreiheit entlang des Zauns und eines rund fünf Kilometer breiten Sicherheitsgürtel (Zone II) unmöglich geworden. Das Bündnis teilte durch eine Sprecherin mit, dass das Bündnis gegen den G8-Gipfel nunmehr keinerlei Verantwortung für folgende Aktionen und Demonstrationen übernehmen werde. Zuvor hatte bereits die Polizei die Deeskalationsstrategie für beendet erklärt. [via]
Udo Vetter vom Lawblog kommentiert die Entscheidung so:
“Der Schwarze Block kann sich heute gleich zwei Erfolge auf die Fahnen schreiben. Er hat der Versammlungsfreiheit einen Nackenschlag versetzt. Und er hat das höchste deutsche Gericht so in Angst und Schrecken versetzt, dass es meint, sich vor einer mutigen und notwendigen Entscheidung drücken zu können.”

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