Die Mär der Friedensmission
Die Linke ist mit ihrem Ansinnen, den Tornadoeinsatz der Bundesregierung in Afghanistan zu stoppen, weil der Einsatz nach ihrem Ermessen nicht verfassungskonform wäre und die Rechte des Bundestages bei der Entscheidung über den Einsatz verletzt worden seien, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe gescheitert. Die Richter des zweiten Senats des BVG stellten fest,
“dass die Bundesregierung mit dem Beschluss zur Entsendung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen nach Afghanistan keine Rechte des Deutschen Bundestags aus Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 GG verletzt hat.”
Dem Urteil lagen die Erwägungen zu Grunde, dass die politischen Beziehungen des Bundes durch die Körperschaften, in diesem Fall dem Bundestag, geregelt werden. Diese würden verletzt, wenn die Bundesregierung “die Fortentwicklung eines Vertrags jenseits der ihr erteilten Ermächtigung betreibt” und:
“Auch die Umwandlung eines ursprünglich den Anforderungen des Art. 24 Abs. 2 GG entsprechenden Systems in eines, das nicht mehr der Wahrung des Friedens dient, ist verfassungsrechtlich untersagt und kann deshalb nicht vom Inhalt des Zustimmungsgesetzes gedeckt sein.”
Beide Fälle seien jedoch, so die Richter, nicht gegeben. Der Einsatz der Tornados sichere den euro-atlantischen Raum und bewege sich damit im Rahmen des Integrationsprogrammes der NATO, wie es der Bundestag mitverantwortet. Der Einsatz der NATO ausserhalb der Bündnisses sei gedeckt und wiederspräche nicht dem Verteidigungsgedanken des Militärbündnisses.
“Mit dem Zweck der NATO als System mehrerer Staaten zur gemeinsamen Abwehr militärischer Angriffe von außen waren abwehrende militärische Einsätze außerhalb des Bündnisgebiets, nämlich auch auf dem Territorium eines angreifenden Staates, von vornherein impliziert. Insofern entspricht neben der militärischen Verteidigung gegen einen Angriff auch ein damit sachlich und zeitlich in Verbindung stehender komplementärer Krisenreaktionseinsatz auf dem Gebiet des angreifenden Staates noch der regionalen Begrenzung des NATO-Vertrags.” (Hervorhebungen von mir)
Auch das Zusammenwirken des ISAF-Mandats mit dem US-geführten “Enduring Freedom“-Einsatzes in Afghanistan führe nicht zu einer Veränderung des Mandats.
“ISAF und die Operation Enduring Freedom haben getrennte Zwecksetzungen, unterschiedliche Rechtsgrundlagen und klar abgegrenzte Verantwortungssphären [...] Dass von integrierten Kampfeinsätzen nicht gesprochen werden kann, ergibt sich bereits aus dem Beschluss der Bundesregierung zur Entsendung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge. Danach sollen die Tornado- Flugzeuge Aufklärungsarbeit leisten, die Fähigkeit zur Luftnahunterstützung ist nicht vorgesehen, und die Flugzeuge sind nur zu Eigen- und Selbstschutzzwecken bewaffnet.”
Reaktionen
Zugegeben: Als Reaktion auf die Anschläge von 2001 wurde von der NATO der Bündniss-Fall ausgerufen, letztendlich war ein Bündnispartner angegriffen worden, obwohl Bündnis-Partner USA durch islamistische Terroristen der Al Quaida angegriffen wurden und nicht aufgrund eines Beschlussesder afghanistanischen Führung, auch wenn das damalige Taliban-Regime die Ausbildungscamps der Al Quaida duldete und unterstützte. Dennoch wurde der terroristische Angriff als Angriffskrieg gegen einen Bündnispartner gewertet, der heute noch — das aktuelle Urteil des BVG zeigt es deutlich — als Legitimation für den “Friedens-Einsatz” angesehen wird. Aber: Die NATO degradierte sich im Rahmen des ISAF-Mandats selbst zum US-amerikanischen Besenwagen, der stets dann zum Einsatz kommt, wenn ihm jeweils Anti-Terror-Einsätze vorausgegangen sind. Von Krieg wird dabei nicht gesprochen, von Einsatz ist stets die Rede. Das BVG geht daher meiner Ansicht nach zu normativ an die Sache heran: Es ist fast naiv vom Bundesverfassungsgericht zu glauben, dass der Einsatz der Tornados rein dem Mandat der ISAF zum Schutz der Bündnispartner nutzt. Gerade nach der Löschung von Datenbeständen bei der Bundeswehr, die die Sachverhalte um die Affäre Murat Kurnaz zusätzlich verschleiern, kann doch niemand wirklich daran zweifeln, dass scheinbar mehr Dinge bei Bundeswehr, Geheimdiensten und Spezialkommandos möglich und auch durch den Bundestag nicht kontrollierbar sind, als es das Gericht als normativ gegeben sieht. Wer darüber hinaus die Mission als Sicherung des Aufbaus sehen will und den Einsatz der ISAF-Kräfte für eine Friedensmission hält, der sollte auf die Experten hören und darauf hinwirken, den Etat für den Wiederaufbau Afghanistans zügig erhöhen, denn noch sind die eingesetzten Gelder eher für miliärische Ziele als für zivile bestimmt. Schieflagen, die auch Experten bei der Bundeswehr bereits bemängelten.
Ein Fünkchen Hoffnung in dem Urteil will die Linke dennoch sehen:
“Allerdings hat das Gericht auch deutlich gemacht, dass es keine Überschneidungen zwischen der US-geführten „Operation Enduring Freedom“ und dem ISAF-Einsatz geben dürfe. Und darüber, ob dies gewährleistet werden kann, sind erhebliche Zweifel angebracht. Denn was auf dem Papier vielleicht noch sauber getrennt scheint, ist de facto in der Praxis auf afghanischem Boden längst eine gemeinsame Kriegsführungsstrategie von ISAF und OEF.” [via]
Demnach unterstützten sch ISAF und OEF bei offensiven Kampfoperationen sebst und nähmen dabei beide zivile Opfer in Kauf.
Die Bundesregierung und ihr Militarist Franz Josef Jung (CDU) sind dagegen hoch erfreut über das Urteil aus Karlsruhe. Das Urteil gebe den Soldatinnen und Soldaten Sicherheit, so Jung gegenüber der tagesschau. Die Tornados schützten sowohl die Soldaten als auch die Bevölkerung. Ferner begrüßte die Bundesregierung, dass das ihre Einschätzung des Einsatzes teilte:
“Bei ISAF steht die Unterstützung der afghanischen Regierung beim politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau im Vordergrund. Ziel von Enduring Freedom ist die Bekämpfung des Terrorismus. Durch Kooperationen zwischen den Einsätzen, die die Sicherheit in Afghanistan erhöhen sollen, seien diese Trennungen nicht aufgehoben.” [via]
Warum ist dann allerdings der Einsatz der Bundeswehr mit rund 420 Millionen Euro veranschlagt, aber die Kosten für den zivilen Aufbau mit nur rund einem Fünftel der Kosten für den Militäreinsatz? Weil der politische und wirtschaftliche Wiederaufbau im Vordergrund steht? Ja, genau, das wird es sein.
Die Grünen zeigen unterdess wieder einmal, wie sehr sich die einst so pazifistische Partei gewandelt hat, indem sie dem Urteil beipflichtet und sich diebisch über die Niederlage der Linken freut:
“Unabhängig vom politischen Streit um den deutschen Tornado-Einsatz in Afghanistan, begrüßen wir ausdrücklich das Urteil [...] Das Urteil ist eine deutliche Niederlage für die Fraktion Die Linke. und insbesondere ihrem Vorsitzenden Lafontaine, der den ISAF-Einsatz immer wieder als “völkerrechtswidrigen Angriffskrieg” denunziert und die Realität in Afghanistan völlig verzerrt hat. Dieser Bewertung haben die Verfassungsrichter eine klare Absage erteilt.” [via]
Was sollte der ehemalige kleinere Koalitionspartner der SPD in der Ära Gerhard Schröder (1998-2005) auch anderes verlautbaren lassen, nachdem sie dem deutschen Einsatz in Afghanistan im Rahmen eines UN-Mandats damals zugestimmt hatten? Der Krieg sei widerrechtlich? Mitnichten.
Man kann den populistischen Versuchen von Oskar Lafontaine so kritisch gegenüber eingestellt sein, wie man mag. Allerdings hat er nicht ganz unrecht, wenn er in etwa sagt: Wenn sich Deutschland also im Hindukush verteidigt, warum sollte also ein Islamist nicht auf die Idee kommen, sein Land in Deutschland zu verteidigen? Wen oder was verteidigen wir denn in Afghanistan? Die Freiheit und die Sicherheit für den euro-atlantischen Raum? Diese Antwort ist zu einfach, denn sie berücksichtigt nicht, dass eine aggressive Politik der Einmischung aufgrund wirtschaftlicher Interessen westlicher Demokratien und Industriestaaten in den Ländern des Nahen Ostens erst zu einer Radikalisierung durch das Integral Religion geführt hat.
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1 Kommentar

Ja. Das Verfassungsgericht ist ein Kriegsbeförderungsgericht. Aber mir war das klar. Die anderen Entscheidungen liefen ja genauso. Eine Revolution wäre etwas tolles. Ich würde gerne ein Gericht sehen, vor dem sich diese Verfassungrichter dann rechtfertigen müssten.