Szenarien
Was der Bundesinnenminister für merkwürdige Szenarien entwerfen kann: Wenn die einmalige Möglichkeit bestünde, Terrorchef Osama bin Laden mittels eines gezielten Angriffes zu töten und deutsche Sicherheitskräfte daran beteiligt wären — ja, was wäre denn dann? Laut derzeitigem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland müssten sich die daran beteiligten Soldaten dann vor einem Gericht dafür verantworten, sofern sie bin Laden aus dem Berg gesprengt hätten. Anders ist der neueste Vorstoß von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht zu verstehen. Da stellen sich doch mehrere Fragen:
- Den Kriegseinsatz vorausgesetzt: Dürfen deutsche Soldaten nach dem Gesetz nicht töten?
- Wenn nicht: Was ist die Aufgabe der KSK Sondereinheit in Afghanistan, die an dem Anti-Terror-Einsatz “Enduring Freedom” der US-Streitkräfte einnimmt?
- Waren die Tornados nicht nur im Friedens- und Sicherheitseinsatz, wie es auch jüngst das BVG festgestellt und zur Voraussetzung für den Einsatz im Rahmen des ISTAF-Mandats gemacht hat?
Also gerade für die letzte Frage kann es nur eine Antwort geben: Der gezielte Abschuss von bin Laden durch deutsche Tornados stünde dem Parlamentsbeschluss diametral entgegen. Der besagt nämlich die strikte Trennung zwischen NATO-Mandat und der Operation “Enduring Freedom” der US-Streitkräfte. Selbst wenn Schäuble ein Gesetz schaffen könnte, das den gezielten Mord an Terroristen ermöglichen würde, der Einsatz der deutschen Tornados und Sicherheitskräfte wäre wegen des nicht ausreichenden Parlamentsbeschlusses zu beenden.
Dabei bleibe nur zu bedenken, wie empört sich Europa gezeigt hatte, als Israel begonnen hatte, im Kampf gegen die Hamas die gezielte Tötung von Top-Terroristen und Führern zu befehlen. Was wäre es anderes, wenn Schäuble nun das Instrument der gezielten Tötung von Terroristen entwickeln und anwenden lassen würde? Auch für Terroristen sollte gelten, was eigentlich für alle Menschen eines Rechtsstaates gelten sollte: Statt eines willkürlichen Tötungsaktes hat das faire Gerichtsverfahren zu stehen, gleichgültig, wieviele Menschenleben der Beklagte auf dem Gewissen hätte.
In der Tat: Wolfgang Schäuble legt zum wiederholten Male “die Axt an die Wurzeln unseres Rechtsstaates” [via], auch wenn Herr Schäuble der Meinung ist, ungemütlich werden zu wollen, wenn man ihm genau jenen Tatbestand vorwerfen würde. Nun, darüber kann Herr Schäuble so zerknirscht sein, wie er möchte: Wer dauerhaft Gesetze so modifizieren und erweitern will, dass Teile der Grundrechte eines Rechtsstaates relativiert werden, so muss er mit dem Vorwurf leben, er verändere böswillig den Gehalt der Grundrechte unseres Rechtsstaates. Herr Schäuble scheint seinem eigenen Recht zu folgen.
— Herr Schwaner, 08.07.2007

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