AG Nürnberg: Streik unterbunden

(Foto: sw/24stunden)
In einem Interview mit dem rbb sagte der stellvertretende Vorsitzende der GDL, Klaus Weselsky, man werde versuchen, das Gerichtsverfahren nach Frankfurt am Main zu holen, schließlich sei dort der Sitz des Gewerkschaft. Weselsky zeigte sich zuversichlich, die mündliche verhandelte Berufung noch heute in Nürnberg zu erwirken. Der GDL-Vorsitzender Manfred Schell äußerte sich zum Urteil:
“Logischerweise werden wir jetzt in die Berufung gehen [...] Ich denke, dass morgen möglicherweise Verhandlung sein wird. Wir haben Schutzschriften eingelegt. Dass das Gericht ohne Parteieneinvernahme entschieden hat, verwundert schon sehr [...] Solange uns der Arbeitskampf untersagt wird, solange werden wir auch keinen Arbeitskampf führen” (SpOn)
Das Gericht in seiner Begründung:
“Durch den Streik drohen nicht nur den Antragstellern, sondern der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden. Ein mögliches Streikrecht der Antragsgegnerin wird durch die vorläufige Untersagung nur befristet eingeschränkt. Im Rahmen einer Gesamtabwägung ist diese Einschränkung angesichts der irreversiblen Folgen derzeit eher hinzunehmen als einen möglicherweise rechtswidrigen Streik zuzulassen.” (AG Nürnberg 13 Ga 65/07 (PDF))
Eine mündliche Verhandlung sei wegen des zeitnahen Streikbeginns nicht möglich gewesen, so das Gericht. Sollte die GDL der einstweiligen Verfügung nicht entsprechen, drohe der Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro bzw. sechs Monate Ordnungshaft für den Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft.

Kommentare sind geschlossen!