Arcor muss Google nicht sperren
Besser spät als nie und es sei der Vollständigkeit halber erwähnt: Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Telefon- und Internetanbieter Arcor die Internetseiten von Google.de und Google.com nicht sperren muss. Die Huch Medien GmbH wollte vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Arcor erreichen, nach der Arcor verpflichtet gewesen wäre, die Suchmaschinendienste aufgrund erheblicher Diskrepanzen mit dem Jugendschutzgesetz hinsichtlich pornografischer Werke zu sperren. Dies sah das Gericht anders: Laut der 3. Zivilkammer hielte Arcor nicht selbst pornografische Bilder und/oder Schriften im Internet bereit, sondern biete lediglich den Zugang an. Noch im Oktober hatte das Landgericht Arcor verurteilt, das Angebot der Internetseite youporn.com wegen fehlender Altersverifizierung zu sperren. Auch in diesem Fall bietet Arcor lediglich den Zugang, nicht jedoch selbst die Inhalte der Pornoseite an. Tobias Huch, Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an.
— Herr Schwaner, 19.12.2007
1 Kommentar

Meiner Meinung nach riecht das Urteil. Es riecht nach Abwägung, ob man sich auf einen Streit mit einem Global-Player wie Google einlassen will. Scheinbar erschien es dem Gericht einfacher, sich mit youporn herumzuschlagen.