BVerfG: Jeder will die Klage


Bild: Georg Köhler/AK VDS
Am 31. Dezember 2007 hatte der Rechtsanwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht (siehe Bild) und hoffte in seinem Antrag auf einstweilige Verfügung auf eine schnelle Entscheidung des Gerichts. Diese lässt jedoch nach einem Bericht der “taz” noch etwas auf sich warten. Denn am Bundesverfassungsgericht will jeder der Richter die Klage gerne für sich haben.

Nach der Einschätzung der “taz” ist für die Verfassungsbeschwerde der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes zuständig, der alle Grundrechtsklagen behandelt. Dort ist für Datenschutz der liberale Richter Wolfgang Hoffmann-Riem zuständig, der gerade das Urteil zur Online-Durchsuchung vorbereitet und der vor seinem Ausscheiden aus dem Richteramt die Verfassungsbeschwerde noch als Karrierehighlight mitnehmen wollen könnte.

Auf der anderen Seite stünde Udo di Fabio vom Zweiten Senat:

“Sein Argument: Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung setzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um - und für Europarecht sei nun mal er zuständig. [...] Wenn jeder Bezug zu EU-Recht die Zuständigkeit von Di Fabio und seinem Zweiten Senat begründet, dann würde das die Gewichte in Karlsruhe massiv verschieben. Schließlich haben immer mehr Rechtsakte eine Vorgeschichte in Brüssel. Außerdem könnte der EU-Skeptiker Di Fabio die Vorratsdatenspeicherung zum Anlass nehmen, um im Bündnis mit linken Richtern den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht in Frage zu stellen.” [via taz]

Sollten sich die Richter nicht einigen können, muss ein 6er-Ausschuss mit jeweils drei Richtern beider Senate entscheiden. In einer Patt-Situation stünde das letzte Wort dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier zu. Er gehört dem Ersten Senat an.

[gefunden beim Volkszertreter]

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— Herr Schwaner, 16.01.2008

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3 Kommentare


Bürokratie wo man geht und steht. Klasse Deutschland, wenn es daran schon scheitert…

Dexter says:

Bürokratie weniger. Eher politisches Kalkül, wenn man sich eine mögliche Absicht von di Fabio dahinter betrachtet.

[...] Zuständigkeit geklärt Der 6er-Ausschuss des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, welcher Senat die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandeln wird. Sowohl der erste als auch der zweite Senat des Gerichts hatten sich um die Verhandlung der Sammel-Verfassungsbeschwerde gerissen. [...]

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Autor:
Herr Schwaner

erstellt am:
16. Januar 2008 12:38

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