Irland will drei Jahre speichern
Ganz schnell soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Irland nun gehen, nachdem die EU gemaßregelt hat. Per Verordnung sollen künftig Telekommunikationsanbieter verdachtsunabhängig, drei Jahre lang Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden sammeln und archivieren. Das Parlament soll kein Mitspracherecht bei der Umsetzung der Richtlinie haben, die Regie führt das irische Innenministerium. Das ist schade, denn ansonsten hätte das Parlament gewiss etwas daran auszusetzen gehabt und die Öffentlichkeit in den Diskurs miteingebunden. Schließlich soll die irische Umsetzung weit über das von der EU-Richtlinie geforderte Mindestmaß an Speicherung hinausgehen. Da hätte der Souverän und seine Vertreter doch gewiss ein Wörtchen mitreden wollen.
Umso komischer wirkt die Eile der Iren, wenn man bedenkt, dass Irland noch vor wenigen Monaten Klage gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht hatte. Zwar sprechen sich die Iren in ihrer Klage nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung aus, jedoch bemängeln sie die Zuständigkeit von Kommission und Europäischen Parlament in diesen bürgerrechtlichen Fragen. Nicht Kommission und Parlament sondern vielmehr der EU-Rat hätte die Richtlinie vorantreiben müssen.
Kritiker und Bürgerrechtler hoffen nun, dass die eilige Umsetzung der Richtlinie in Irland nicht als Signalwirkung für eine Entscheidung des EuGHs gesehen wird.
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— Herr Schwaner, 23.01.2008

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