Zuständigkeit geklärt

Der 6er-Ausschuss des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, welcher Senat die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandeln wird. Sowohl der erste als auch der zweite Senat des Gerichts hatten sich um die Verhandlung der Sammel-Verfassungsbeschwerde gerissen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt:

“Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (”6er-Ausschuss”) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer (”Massenverfassungsbeschwerde”). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.” [via BVerfG]

Damit ist für die Sammel-Verfassungsbeschwerde der erste Senat des BVerfGs. unter Vorsitz von Richter Wolfgang Hoffmann-Riem zuständig. Dort ist für Datenschutz der liberale Richter Wolfgang Hoffmann-Riem zuständig, der derzeit an der Entscheidung zur Online-Durchsuchung feilt. Es wird vermutet, dass Riem die Verfassungsbeschwerde noch einen Highlight in seiner Karriere setzen will, bevor er aus dem Amt in Bälde ausscheidet.

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— Herr Schwaner, 30.01.2008

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2 Kommentare


SoWhy says:

Klingt nicht blöd, Hoffmann-Riem wird wohl versuchen, sich mit nem denkwürdigen Urteil zu verabschieden. Vorsitzender des ersten Senats is er aber dennoch nicht^^

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Autor:
Herr Schwaner

erstellt am:
30. Januar 2008 17:48

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