AK Vorrat: BKA-Gesetz brandgefährlich

von Herr Schwaner am 28.02.2008, in: Res publica

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung aus Karlsruhe zur umstrittenen Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich begrüßt.

“Insbesondere bahnbrechend ist die ausführliche und erstmalige Würdigung der Tatsache, dass heutzutage auch informationstechnische Systeme oftmals dem besonders zu schützenden Kernbereich privater Lebensführung zuzurechnen sind [...] Angesichts der Begründung ist davon auszugehen, dass es technisch nicht möglich sein wird, eine grundrechtskonforme Einführung der Online-Durchsuchung umzusetzen - die technischen Hürden, die privaten Daten unangetastet zu lassen, dürften kaum zu überwinden sein.” [via]

Allerdings bliebe die vom Bundesinnenministerium geplante Reform des BKA-Gesetzes brandgefährlich:

“Dem BKA sollen geheimdienstliche Befugnisse zugeteilt werden, auch sollen Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen - eine solche zukünftige ‘Geheime Bundeskriminalpolizei’ muss verhindert werden!”

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Autor:
Herr Schwaner

erstellt am:
28. Februar 2008 15:05

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