AK Vorrat: BKA-Gesetz brandgefährlich
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung aus Karlsruhe zur umstrittenen Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich begrüßt.
“Insbesondere bahnbrechend ist die ausführliche und erstmalige Würdigung der Tatsache, dass heutzutage auch informationstechnische Systeme oftmals dem besonders zu schützenden Kernbereich privater Lebensführung zuzurechnen sind [...] Angesichts der Begründung ist davon auszugehen, dass es technisch nicht möglich sein wird, eine grundrechtskonforme Einführung der Online-Durchsuchung umzusetzen - die technischen Hürden, die privaten Daten unangetastet zu lassen, dürften kaum zu überwinden sein.” [via]
Allerdings bliebe die vom Bundesinnenministerium geplante Reform des BKA-Gesetzes brandgefährlich:
“Dem BKA sollen geheimdienstliche Befugnisse zugeteilt werden, auch sollen Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen - eine solche zukünftige ‘Geheime Bundeskriminalpolizei’ muss verhindert werden!”

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