BVerfG: Erfassung von Kfz-Kennzeichen unzulässig
Inzwischen zwar ein alter Hut, aber der Vollständigkeit halber zur Erklärung des Gerichts, warum die hessischen und schleswig-holsteinischen Regelungen zur automatisierten Kfz-Kennzeichenerfassung nicht mit der Verfassung konform sind:
“Die beanstandeten Regelungen genügen nicht dem Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit, da sie weder den Anlass noch den Ermittlungszweck benennen, dem die Erhebung und der Abgleich der Daten dienen sollen. Darüber hinaus genügen die angegriffenen Vorschriften in ihrer unbestimmten Weite auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht. Sie ermöglichen schwer wiegende Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, ohne die für derart eingriffsintensive Maßnahmen grundrechtlich geforderten gesetzlichen Eingriffsschwellen hinreichend zu normieren.” [via]
Streich Nummer 2. Warten auf Streich drei?
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— Herr Schwaner, 14.03.2008

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