Sommerloch: Das Ü-Ei verbieten

von Herr Schwaner am 07.08.2008, in: Res publica

Udo Vetter vom Lawblog weist zurecht auf die Kinderkommission des Bundestages hin, wie sie versucht, im Sommerloch 2008 auf sich aufmerksam zu machen. Allen voran Miriam Gruß (kinder- und jugendpolitische Sprecherin der FDP) mit ihrem Verbot des allseits beliebten Überraschungseis. Dies lässt sich aus der Forderung der Kinderkommission ableiten, die die strikte Trennung von Lebensmittel und Spielzeug fordert. Kinder könnten nicht unterscheiden, so Gruß.

Vetter bemerkt dazu:

“Mit der Begründung “Kinder können nicht unterscheiden” wird man die Produkte nicht verbieten können. Das Überraschungsei gibt es dann vielleicht erst ab 16 Jahren. Oder gar nur unter dem Ladentisch bzw. per Einschreiben/Eigenhändig nach erfolgreichem Post-Ident. Jedenfalls wird man Erwachsenen das Recht aufs Überraschungsei kaum nehmen können, da vertrauen wir ganz fest auf die Verfassungsrichter in Karlsruhe.” [via]

Ü-Ei-Hersteller Ferrero reagierte prompt, so die WELT:

“Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass durch die Kombination von Spielzeug und Lebensmittel eine erhöhte Gefahr ausgeht [...] Bei der Kinderüberraschung wird das Spielzeug durch eine Kapsel von der Schokolade getrennt.” [via]

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Herr Schwaner

erstellt am:
7. August 2008 10:36

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