Die Entrechtung der Armen

von Herr Schwaner am 12.10.2008, in: Res publica

Einst wurden unter Alt-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 begonnen, die vielen Mensch als Hartz-IV geläufig und im Halse stecken geblieben ist. Bereits damals verloren die Armen einen Teil der Rechte, die für andere Menschen ganz natürlich sind: Das Bankgeheimnis für Empfänger der Grundsicherung wurde teilweise aufgehoben, mit den Zwangsumzügen das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und mit den Besuchen von Sozialermittlern in den Wohnungen die Privatsphäre aufgehoben. Nun trifft die Armen der Gesellschaft ein weiteres fragwürdiges Instrument deutscher Neidpolitik: Die Einschränkung des Rechts auf Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide vor dem Sozialgericht. Denn: Bisher mussten Empfänger von Hartz-IV oder Sozialgeld beim Anwalt zusammen mit einem vom Amtsgericht ausgestellten Beratungshilfeschein nur 10 Euro bezahlen, um sich vom Anwalt beraten und vertreten zu lassen.

Das soll nach dem Willen der Länder nun anders werden, schließlich bezahlen sie die Kosten für die Beratungshilfe alleine und da seit den Arbeitsmarktreformen die Länder mit einer Klagewelle gegen fehlerhafte Bescheide der Jobcenter (Tendenz steigend) überzogen werden, haben die Länder nach einem Ausweg gesucht, die Klagen und die damit entstehenden Kosten zu drücken: Der Entzug der Klagemöglichkeit für Grundsicherungsempfänger. Denn neben den 10 Euro, die bisher als Pauschale bezahlt werden musste, sollen nun weitere 20 Euro vom Hilfesuchenden gezahlt werden, wenn der Anwalt in einen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden und Widerspruchsstellen eintritt. 30 Euro sind jedoch für einen Hartz-IV-Empfänger, der von 351 Euro seinen Lebensunterhalt leisten muss, immerhin ein Zehntel seines “Einkommens”.

Ein weiterer Schritt der gewählten Regierung, die unterste Schicht zu entrechten. Auch die Bemühungen der Wogenglättungen, Klagewillige an die Verbraucherzentralen und die Sozialverbände zu vermitteln, sind nur ein Bluff — die Verbraucherzentrale kürzt Stellen und ist eh überlastet und die Sozialverbände ertrinken bereits im Bereich der Privatinsolvenz. Verschuldete Menschen traf es im Übrigen zuerst: Bereits vor Jahren schränkte man ihnen den Zugriff auf die Rechtsberatung und -vertretung ein, indem man ihnen die Beratungshilfekosten und Prozesskostenhilfe strich. Entweder sind Verschuldete nun selbst in der Lage die Kosten eines Privatinsolvenzverfahrens zu tragen oder sie müssen sich an die Schuldnerberatungen der Sozialverbände wenden, denen an schnellen Entschuldungen durch das Insolvenzverfahren nicht gelegen ist.

Noch bitterer wird es, wenn man sich überlegt, wer da eigentlich stets an den Einschränkungen für die Mittellosen arbeitet: Stets jene, die so entfernt vom deutschen Durchschnittseinkommen (rund 3.700 Euro brutto) liegen und die nicht in der Lage wären, eine einzige Woche von 351 Euro zu leben. Wie entsolidarisiert diese Gesellschaft ist, in der wir leben, zeigt sich deutlich auch an den Kommentaren zum Geschehen in den Tagesblättern:

“Wer nichts leistet, hat auch kein Recht auf Klage”

liest man nicht selten, Professoren an der Chemnitzer Universität, die in einer Studie aufzeigen, dass der Regelsatz von 351 Euro viel zu hoch ist und 132 Euro vollkommen ausreichen sollten. Dass Menschen dazu dann von Restprodukten der Gesellschaften leben sollen und ihnen Kultur nicht zugestanden wird, interessiert die Applaudierer zu dieser Studie nicht im geringsten. Da scheinen Menschen vollkommen auszublenden, dass jeder (!) Mensch in diese Situation geraten kann, einmal in seinem Leben auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Gerade in einer Zeit, in der eine riesige Finanzmarktkrise nun in die reale Wirtschaft trifft und wieder hunderttausende von ArbeitnehmerInnen den Arbeitsplatz kosten wird. Man erinnere sich: Das Arbeitslosengeld-I wird nur für die Dauer eines Jahres gezahlt. Eine Rezession und ihre Auswirkungen halten länger an.

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Herr Schwaner

erstellt am:
12. Oktober 2008 11:34

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[...] reinschiebt, während man gleichzeitig den Ärmsten die Möglichkeiten auf juristischen Beistand beschneidet. Und dann wird auch noch Marcel Reich-Ranicki für seine zu beglückwünschende Absage an das [...]