BVerfG: Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich

von Herr Schwaner am 19.03.2008, in: Res publica

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Vorratsdatenspeicherung zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Die RichterInnen sahen zwar keine Möglichkeit, die Speicherung der Vorratsdaten ansich auszusetzen,
“Ein besonders schwerwiegender und irreparabler Nachteil, der es rechtfertigen könnte, den Vollzug der Norm ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, liegt in der Datenspeicherung allein nicht.” [via]
allerdings schränkten sie den [...]